Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte (nachfolgend «Dienstleistungen») von Innara Safety GmbH und sind integrierender Bestandteil des Vertrages mit dem Kunden. Als Kunde wird jede natürliche oder juristische Person oder Personengesell¬schaft bezeichnet, welche mit Innara Safety GmbH einen Vertrag abschließt oder abgeschlossen hat. Innara Safety GmbH erbringt und verkauft Dienstleistungen im Bereich der Persönlichen Schutzausrüstungen, der Arbeitskleider, der Produktsicherheit und Arbeitssicherheit, von Informationsprozessen, u. a.
 

1. Geltungsbereich


Die AGB gelten für alle Dienstleistungen der Innara Safety GmbH. Abweichungen von den vorliegenden Geschäftsbedingungen müssen schriftlich vereinbart werden und gehen den AGB im Falle von Widersprüchen vor.
 

2. Vertragsabschluss, Vertragsinhalt


Ein schriftliches Angebot von Innara Safety GmbH hat 30 Tage ab Ausstellungsdatum des Angebots Gültigkeit. Ein Vertrag wird angenommen, indem der Kunde dies schriftlich, telefonisch, E-Mail oder in persönlichem Gespräch erklärt. Die Annahme der Bestellung erfolgt durch Auslieferung der Ware oder durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Alle Lieferungen erfolgen nach unseren allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB). Änderungen der AGB bleiben vorbehalten.
 

3. Lieferung / Gefahrenübergang


Innara Safety GmbH verpflichtet sich, die in der Auftragsbestätigung schriftlich vereinbarten Termine einzuhalten. Treten Verzögerungen auf, die nicht von Innara Safety GmbH zu verantworten sind (insbesondere höhere Gewalt, Verzögerungen bei der Zurverfügungstellung der notwendigen Unterlagen, Bestelländerungen, usw.), werden die Termine angemessen verschoben. Die Firma Innara Safety GmbH liefert, wo nichts anderes vereinbart ist, ab Betrieb Wohlen. Die von der Innara Safety genannten Lieferfristen sind unverbindlich. Teillieferungen sind zulässig. Bei verspäteter Lieferung steht dem Käufer kein Recht auf Schadenersatz, Preisminderung oder Rücktritt vom Vertrag zu, ohne schriftliche Zustimmung der Innara Safety GmbH. Rücknahmen sind nur nach vorgängiger Rücksprache mit der Innara Safety GmbH zulässig. Die Versandkosten werden dabei grundsätzlich nicht vergütet. Es wird nur neuwertige, ungetragene und originalverpackte Ware zurückgenommen.
 

4. Erfüllung


Soweit kein besonderer Erfüllungsort von den Parteien verabredet ist oder aus der Natur des Geschäftes hervorgeht, gilt als Erfüllungsort der Sitz von Innara Safety ällige Versicherungen sind Sache des Käufers. Sofern nach Abschluss der Dienstleistung kein Abnahmeprotokoll durch den Kunden unterzeichnet wird, ist dieser verpflichtet, die Dienstleistung selbst zu prüfen und allfällige Mängel umgehend schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige innerhalb von 5 Tagen seit Abschluss der Erfüllung der Dienstleistung durch Innara Safety GmbH, gilt die Dienstleistung in allen Funktionen als mängelfrei und die Dienstleistung als genehmigt. Somit entfällt jede Gewährleistung. Rücknahmen sind nur nach vorgängiger Rücksprache mit der Innara Safety GmbH zulässig. Die Versandkosten werden dabei grundsätzlich nicht vergütet. Es wird nur neuwertige, ungetragene und originalverpackte Ware zurück genommen.
 

5. Preise und Zahlungsbedingungen


Die Preisangaben auf Preislisten, Prospekten und im Webshop sind unverbindlich. Wir behalten uns vor, diese ohne vorherige Anzeige anzupassen. Offertpreise gelten bis Ablauf der Bindungsfrist und für die angebotenen Mengen. Alle Bestellungen werden ab Betrieb oder Herstellerwerk ausgeführt. Für Bestellungen oder Anfertigungen nach vorgelegten Mustern oder Zeichnungen bleibt der Auftraggeber in allen Teilen haftbar. Eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% bleibt vorbehalten. Speziell bestellte oder angefertigte Artikel können nicht zurückgenommen werden. 
 
Für Bestellungen bis zu einem Nettobestellwert von unter CHF 50.— erheben wir einen Mindermengen-Zuschlag von CHF 10.—. Mustersendungen ausgenommen. Für den Wiederverkauf gilt der Mindermengen-Zuschlag bis zu einem Nettobestellwert vonCHF 250.—.
 
Dienstleistungsprojekte werden als Richtpreisofferte angeboten. Die Fakturierung erfolgt entsprechend dem Projektfortschritt auf monatlicher Basis. Unsere Rechnungen sind innert 30 Tagen ohne Abzug zahlbar. Unberechtigte Abzüge aller Art werden nachgefordert. Die Innara Safety GmbH behält sich vor (z.B. Erstkunden) die Ware per Nachnahme oder nach Vorauskasse zu versenden.

6. Porti und Spesen


Verpackungsmaterialien werden zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Versandkosten werden zusammen mit den Verpackungskosten separat auf der Rechnung aufgeführt.
 
Wenn nichts anderes vereinbart worden ist, gelten folgende Spesenansätze.
  • Auto CHF 0.90 pro km
  • Bahn 1. Klasse (Halbtax)
  • Verpflegung CHF 60.00 pro Tag
  • Übernachtung gemäss Abrechnung
 

7. Garantieansprüche


Für die Garantie von Innara Safety GmbH gilt das Schweizerische Obligationenrecht OR, wobei die Beweislast für den Nachweis des Mangels beim Kunden liegt. Für Leistungen von Dritten ist Innara Safety GmbH nicht verantwortlich und kann – soweit gesetzlich zulässig – weder eine Haftung noch Garantie übernehmen. Für von Dritten gegenüber der Innara Safety GmbH infolge einer fehlerhaften Dienstleistung bzw. eines fehlerhaften Produktes geltend gemachten Schaden wird diese durch den Kunden schadlos gehalten. Sämtliche technischen Daten, Gewichte und Abbildungen sind unverbindlich. Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten
 

8. Urheber- und Nutzungsrechte


Allfällige bei der Vertragserfüllung entstehende Urheberrechte verbleiben bei Innara Safety GmbH. Der Kunde erhält gegen Bezahlung des Preises das unübertragbare, nicht ausschließliche und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht an allfälligen Urheberrechten.
 

9. Widerruf und Kündigung


Der Kunde kann einen gemäß Ziff. 2 abgeschlossenen Vertrag unter Bezahlung bereits erbrachter Leistungen zzgl. 25 % des entgangenen Gewinns von Innara Safety GmbH widerrufen, jedoch mindestens CHF 1'000.00. Innara Safety GmbH kann bei Verzug gemäß Ziff. 5 oder bei Konkurs des Kunden den Vertrag per sofort auflösen. Die Kündigung des Vertrags aus wichtigen Gründen bleibt vorbehalten. Eine Haftung ist ausgeschlossen.
 

10. Eigentumsvorbehalt


Die Vertragsgegenstände verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Preises im Eigentum der Innara Safety GmbH. Bei Fällen gemäß Ziff. 4, 6 und 9 hat die Innara Safety GmbH das Recht, den Eigentumsvorbehalt auf Kosten des Kunden im zuständigen Register einzutragen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Innara Safety GmbH für diesen vor der zuständigen Behörde die notwendigen Erklärungen zur Eintragung abgeben kann.
 

11. Änderung der AGB


Innara Safety GmbH behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit abzuändern. Änderungen der AGB werden dem Kunden in geeigneter Weise mitgeteilt. Sollte der Kunde mit den geänderten AGB nicht einverstanden sein, kann er einen bestehenden Vertrag innerhalb von einem Monat ab Inkrafttreten der geänderten AGB jederzeit kündigen.
 

12. Salvatorische Klausel


Sollten einzelne oder mehrere Klauseln der vorliegenden AGB unwirksam oder ungültig sein bzw. werden oder sollten die AGB Lücken enthalten, bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln davon unberührt. Die ungültigen Klauseln sind nicht zu Lasten des Verfassers, sondern so auszulegen bzw. zu ersetzen, dass sie dem erstrebten wirtschaftlichen Zweck am ehesten entsprechen. Das Gleiche gilt im Falle einer Lücke.
 

13. Weitere Bestimmungen


Innara Safety GmbH darf den Kunden als Referenz für Zwecke des Marketings angeben, falls der Kunde nicht in schriftlicher Form widerspricht. Der Kunde verzichtet bezüglich sämtlicher Forderungen gegenüber Innara Safety GmbH auf sein Verrechnungsrecht. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen der AGB bedürfen zu deren Gültigkeit der vertraglichen Schriftform, unter Vorbehalt der vorstehenden Ziff. 11. Einzig der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach schriftlicher Zustimmung von Innara Safety GmbH an Dritte übertragen.
 

14. Gerichtsstand und anwendbares Recht


Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand Luzern, Schweiz vereinbart.


Innara Safety GmbH, Dezember 2023